Finanzbegriffe
einfach erklärt und übersichtlich zusammengestellt
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Sind sich Kreditgeber und Kreditnehmer über die Rahmenbedingungen eines Kredits einig und schließen darüber eine schriftliche Vereinbarung, so nennt man dieses einen Kreditvertrag. Erst die Unterschrift beider Parteien macht den Kreditvertrag rechtswirksam. Der Kreditnehmer nimmt mit seiner Unterschrift auch die jeweiligen AGB des Kreditinstituts an.
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